Aktuelles 2024

9.4.24 Bundesverfassungegericht fordert Gesetzgeber auf bis spätestens 30.6.25 die Diskriminierung leiblicher Väter zu beenden!

Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind mit dem Elterngrundrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) unvereinbar, Pressemitteilung Nr. 35/2024, Urteil vom 09. April 2024, 1 BvR 2017/21

Der Gesetzgeber wird aufgefordert die #DISKRIMINIERUNG der leiblichen Väter zu beenden, sofort, spätestens bis zum 30.6.25 die Gesetze so zu erneuern, dass leibliche Väter von Geburt an erstrangig rechtlicher Vater ihrer Kinder sind. ❤

Vater ist wer das Kind gezeugt hat, nicht der vergängliche Liebhaber der Mutter. Kindern ihre männlichen Wurzeln zu nehmen war und ist menschenunwürdig.
Jedes Kind hat das Menschenrecht mit seinem genetischen Vater aufzuwachsen.

#Sorgerecht #Wechselmodell #Vaterliebe #Umgangsrecht #Vaterschaft #Scheinvaterschaft #Paritätsmodell #Vatertag #InternationalerVatertag #Bundesverfassungsgericht #Abstammung

Bundesjustizminister #Buschmann zum Recht der Vaterschaftsanfechtung und zur bevorstehenden Reform:

Ein #urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung hat die Reformpläne des Bundesjustizministeriums zum Abstammungsrecht bestärkt. Die Modernisierung des Abstammungsrechts sieht unter anderem eine Stärkung der Rechtsposition leiblicher Väter vor. Wenn zwischen Kind und rechtlichem Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht, soll eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater künftig nicht mehr ausgeschlossen sein. „Mein Ziel ist, dass wir als Bundesregierung nun zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der den Vorgaben aus Karlsruhe Rechnung trägt“, so der Bundesjustizminister. #youtube#bundesregierung#bundestag#family


6 Verbände Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts
zum Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums BMJ vom 16.1.24

„Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoptionsrecht und Unterhaltsrecht“

Komplette Stellungnahme vom 19.2.24 HIER klicken!
https://resolution2079.de/verbaende-stellungnahme-reform-kindschaftsrecht-bmj-2024/


DAV-Fachanwältin Eva Becker, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltverein kritisiert falschen Fokus im Kindschaftsrecht

Hinsichtlich der geplanten Änderungen im Kindschaftsrecht kritisierte die Familienrechtlerin, dass die „wesentliche Thematik“ nicht angegangen worden sei: So bleibe es bei einem Vetorecht der Mutter bei der Anerkennung der Vaterschaft, sodass Väter den Weg über eine gerichtliche Entscheidung gehen müssten, wenn sie das Sorgerecht erlangen wollen. (Antrag auf Menschenrechte, wie die Erziehungspflicht und das Leben mit dem eigenen Kind, sind bekanntlich verfassungswidrig!) Eine Vereinfachung soll es nur geben, wenn ein gemeinsamer Wohnsitz mit der Mutter besteht. Diese Konstellation treffe aber nicht die Hauptanwendungsfälle, so Becker. „Es hat den Anschein, dass Kinder nun neben der Geburtsmutter mehr ‚Mutter‘ bekommen, aber nicht mehr ‚Vater und Mutter’“. Großeltern und Regelungen für Kinder in Regebogenfamilien, so erfreulich der Regelungsansatz dort auch sei, seien NICHT die Hauptanwendungsfälle!
Leibliche Väter haben mit Vaterschaftsanerkennung rechtlicher Vater zu sein.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eckpunkte-familienrecht-kindschaftsrecht-eltern-sorgerecht-umgang-wechselmodell-vater-mutter/

Um sage und schreibe 13% steigen die Zahlbeträge des Mindestunterhaltes. Das ist mehr als dreimal so hoch wie die Inflation im November. Wenn jemand also von Transferzahlungen überproportional profitiert, dann Alleinerziehende. Die Erhöhung des Mindestunterhaltes wird -wie die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen- nichts an der Kinderarmut verändern. Obwohl der Gesetzgeber bspw. mit dem Rechtsanspruch auf Betreuung alle Hürden in Richtung Arbeitsmarkt abgebaut hat, findet Kinderarmut bei Alleinerziehenden ihre Ursache nach wie vor in einer mangelhaften Erwerbspartizipation. Auch die Unterhaltszahler leisten ihren Beitrag durch die Ausweitung ihrer Betreuungsanteile, sodass die formaljuristisch „Alleinerziehenden“ durch Erwerbseinkommen Kinderarmut beenden könnten. Die Alleinerziehenden werden also auch zum Jahreswechsel überproportional bedacht. Das sollte uns dankbar ggü. Unterhaltszahler und netto-Steuerzahler machen.

Daneben muss auch allen klar sein, dass Elternteile aktuell auch dann als „alleinerziehend“ gelten, wenn das andere Elternteil 40% mitbetreut, wie der aktuelle Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt (Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2023/92 ).

Deshalb setzen wir uns für folgende Änderungen ein:

  1. Eine neue Legaldefinition von „alleinerziehend (mehr als 95% Betreuung)“ und Einführung von „getrennterziehend (mehr als 5% Betreuung)“ im Sozialrecht, um den Unterschied zwischen Witwen mit Kindern und „Getrennterziehenden“ besser zu berücksichtigen.
  2. mehrere Hauptwohnsitze im Melderecht für Kinder, um die Schulwege in Trennungskonstellationen berücksichtigen zu können.
  3. Betreuungsvorrang im Trennungsfall, denn die gleichwertige Betreuung durch beide Eltern schneidet in internationalen Studien deutlich besser ab, als die in Deutschland systematisch bevorzugte erzwungene Alleinerziehung. Einerseits profitieren die Kinder vom Familienleben mit beiden Eltern und andererseits ist die Armutsgefährdung wegen der besseren Erwerbstätigkeit deutlich geringer. Und das ist seit vielen Jahren allen beteiligten bekannt.
    Deshalb ist es im Grunde sozialpolitisch geboten die erhöhte Erwerbsobliegenheit gegen alle Elternteile zu richten und nicht nur gegen den Vater.

25.9.23 Stärkt Karlsruhe die Rechte leiblicher Väter?

Ein leiblicher Vater klagt gegen Deutschland. Er hat hier weniger Rechte zu seinem Kind, als der Liebhaber der Mutter. Das kann und darf so nicht bleiben!
Das Prozessergebnis wird in einigen Monaten erwartet da die Bundesregierung die Gesetze zur Abstammung überarbeitet.
Bundesverfassungsgericht: §1592 ist abzuschaffen bzw. umzudrehen. Vater ist nur der Leibliche!
Es gibt nur einen Vater! Das ist immer der Leibliche. Alles andere können nur ergänzende Freunde sein. Der Liebhaber der Mutter ist es nicht! Vater des Kindes ist nicht wer gerade neben der Mutter im Bett liegt. Diese unmenschliche, unnatürliche, erzwungene Entväterung gehört sofort beendet. Der Freund der Mutter hat grundsätzlich weniger Rechte zu haben als der leibliche Vater!
#Bundesverfassungsgericht #Abstammung
Pressequelle: LTO


10.9.23 Jeder zweite Vater will Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen

zitierten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Sonntag aus dem Väterreport 2023, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Dienstag offiziell vorstellen will.

55 Prozent der Väter sind demnach der Meinung, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können wie von der Mutter.
Das setzt grundsätzliche Gesetzesänderungen voraus!
Quelle: FAZ-Pressemitteilung Bundesfamilienministerium


31.8.23 Bundesfamilienministerium manipulierte PETRA-Studie Kindeswohl

Nach erfolgreichem Prozess gegen das #Bundesfamilienministerium & seine Praktiken muss diese nun doch veröffentlicht werden.

Quelle: Bundesfamilienministerium Petrastudie 22.8.23
Petrastudie #Wechselmodell #Doppelresidenz #Paritätsmodell

Elternverbände, Politiker und Expertinnen warten seit Jahren auf die Ergebnisse einer Studie zu Trennungskindern. Doch das Familienministerium gab sie nicht heraus. Eine Klage hatte Erfolg.
Quelle: Spiegel 11.2.22

Schon lange vermutet und jetzt bewiesen: Bürger, Gerichte und selbst das Parlament wurden jahrelang belogen. Schon seit Jahren sind entsprechende Vorwürfe rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ auch in den Medien (u.a. FAZ, Spiegel, Welt) bekannt. Erstmals liegen nun alle Unterlagen vor und werden veröffentlicht. Unterlagen, die das Ministerium gerne vernichtet hätte, wie es in einem Gerichtsverfahren auf Herausgabe der Studie selbst bestätigt hatte.

So ist auch ein Vergleich mit der vor wenigen Tagen durchgestochenen „offiziellen“ Version möglich.

Und damit der Nachweis erbracht: Die unter der Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Sabine Walper, vorgenommenen Änderungen sind vor allem Manipulationen, um politisch erwünschte Aussagen zu erhalten.

Auf der Seite kindeswohlundumgangsrecht.de werden erstmals sämtliche Unterlagen veröffentlicht, verglichen und analysiert.

www.kindeswohlundumgangsrecht.de


20.1.23 Gemeinsamer Termin im Bundesjustizministerium zur Kampagne Genug Tränen.

Wir sprechen gemeinsam mit einer Stimme, wenn es darum geht, Kindern beide Eltern und ihr familiäres Umfeld nach einer Trennung zu erhalten, Streit der Eltern zu deeskalieren und elterliche Verantwortung beider Eltern zu stärken. 
Dazu braucht es manchmal auch für Deutschland neue Ideen, die sich in anderen Ländern schon positiv bewährt haben. Angekündigt wurde in den die größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte. Wir behalten es gemeinsam im Auge, dass Trennungskinder und ihre Familien dabei nicht übersehen werden.
Dazu gehören die Verhinderung von Eltern-Kind-Entfremdung, eine Deeskalation familiengerichtlicher Verfahren, Eltern in die Pflicht zu nehmen, konstruktiv an einer Einigung mitzuwirken und eskalierendem Verhalten klare Grenzen zu setzen, ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht, welches auch Anreize zur gemeinsamen Betreuung setzt und viele weitere Punkte.
Unser Appell war klar: Der Gesetzgeber muss aktiv Gestalten und Gesetze können positive Wirkungen haben. Die letzten Reformen im Familienrecht führten immer zu noch mehr Streit (und besseren Einkünften für Anwälte, Gutachter etc.). Ziel einer Reform muss daher sein, die Gesetze so zu formulieren, dass Eltern und Kinder entlastet werden. Andere Länder beweisen uns, dass es geht. Wer „Kindeswohl“ ernst nimmt, muss auch handeln. Daran werden wir den Gesetzgeber auch messen und werden uns konstruktiv einbringen.
Ein Dank gilt dem Bundesjustizministerium unter FDP-Minister Marco Buschmann, dass solche Gespräche nun möglich sind. In 8 Jahren großer Koalition gab es so etwas leider nicht, genauso wenig wie Reformen im Familienrecht. Um gute und tragfähige Lösungen zu finden, braucht es einen Austausch mit der Zivilgesellschaft und die Einbeziehung aller Perspektiven. Es ist ein gutes Zeichen, dass es auch den Dialog gibt.
Auf dem Bild mit herzlichem Dank für die vorbildliche Zusammenarbeit über die Verbände hinweg:
Gerd Riedmeier, Forum Soziale Inclusion
Stefan Dringenberg, efkir
Andre Roßnagel, Väternetzwerk
Aybike Soybaba, Bundesinitiative Großeltern
Dr. Charlotte Michel-Biegel und Ulf Hofes, Papa Mama auch
Markus Witt, Väteraufbruch für Kinder e.V.
Es ist auch ein Signal in unsere Runden. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist auch möglich, wenn wir nicht alle 100 % dieselbe Ausrichtung haben, aber ein gemeinsames Ziel. Nur gemeinsam sind wir stark.


Kindern von getrennten Eltern geht es besser, wenn sie bei Mama & bei Papa wohnen, das belegen alle internationalen Studien.

Süddeutsche: Auch für die Erwachsenen hat das #Wechselmodell Vorteile.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/trennung-scheidung-eltern-kinder-wechselmodell-1.5734659


Studie Familienmodelle in Deutschland (FAMOD) erweist sich als unqualifiziert, ungeeignet für Gesetzgeber

Steinbach, Anja (Universität Duisburg-Essen); Helms, Tobias (Philipps Universität Marburg)
Zielsetzung: Das Projekt „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) erforscht die Komplexität von Familienmodellen nach einer elterlichen Trennung oder Scheidung in Deutschland. Das Hauptziel der Studie besteht in der Untersuchung des Wohlbefindens der einzelnen Familienmitglieder.
https://www.da-ra.de/dara/study/web_show?v=1&res_id=764462&lang=&mdlang=de&detail=true&q=&widget=&widgetclient=

Fazit:

FAMOD unterliegt in seiner Aussagekraft diversen Einschränkungen. Vor allem kann sie keine Aussagen zu strittigen Trennungen liefern. Also zu den Konstellationen, für die der Gesetzgeber vorrangig Regelungen zu treffen hat.

Wie aber hängt FAMOD mit „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zusammen? FAMOD startete 2018 – also zu dem Zeitpunkt, als bereits erste Ergebnisse zu „Kindeswohl und Umgangsrecht“ erkennbar waren. Mit Veröffentlichung von FAMOD kannte die Bundesregierung an Forschungsergebnissen zu Betreuungsmodellen nur noch die FAMOD-Studie (siehe Chronik). Auf die lange erwartete Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ wurde mit keinem Wort mehr Bezug genommen.

Ins Bild passt auch, dass es wohl ein Experten-Gespräch zur Frage der gesetzlichen Regelung der Betreuungsmodelle im Bundesjustizministerium gegeben haben soll. Anwesend soll die FAMOD-Autorin Prof. Steinbach gewesen sein. Weitere Experten wie Prof. Sünderhauf oder Dr. Rücker waren nicht eingeladen. Aber Prof. Steinbach soll an dem Termin nicht als einzige Expertin teilgenommen haben. Begleitet wurde sie wohl von Frau Prof. Sabine Walper, Direktorin des Deutschen Jugendinstituts und diejenige, die auf „Empfehlung“ des Bundesfamilienministeriums mit der Fertigstellung bzw. „Modifikation“ der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht beauftragt wurde.