26.5.21 FDP setzt sich als einzige Partei in der Vergangenheit, jetzt & zur Bundestagswahl 2021 für gleichberechtigte Eltern, Kindeswohl durch Bindungserhalt & große Reformen im Familien-, Melde- & Unterhaltsrecht ein.
Nach der Bundestagssitzung vom 20.5.21 steht fest: bis auf die FDP setzen sich alle anderen Parteien für die weitere Misshandlung der Kinder durch Entfremdung ein.
Jeder Vater der nicht die FDP wählt sollte sich von seinen Kindern verabschieden, da CDU/CSU, SPD, LINKE, Bündnis90/Grüne & AfD sich dagegen einsetzen, dass Trennungskinder mit ihrem Vater aufwachsen.
Trotz Ablehnung der Gemeinsamen Elternschaft durch die anderen Parteien lässt sich die FDP nicht abschütteln und hat unmittelbar einen noch größeren Antrag zur Reform des Familien- & Unterhaltsrechts eingereicht, welcher in den Rechtsauschuss überwiesen wurde.
Hier der neue Antrag 19/29741 vom 19.5.21
„Das Familienrecht an die Lebenswirklichkeit anpassen“
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/297/1929741.pdf
Hier wohl mit die beste Rede im deutschen Bundestag:
Quelle: https://dbtg.tv/fvid/7523257
Hier die katastrophalen Stellungnahmen der anderen Parteien zum Fremdschämen:
CDU, CSU, Die Linke gaben lediglich Reden zu Protokoll die öffentlich nicht einsehbar sind.
Rede: SPD
Rede: Bündnis90/Grüne
Rede: AfD
#Familienrecht – angekündigte Reform längst überfällig #Bundestag #Doppelresidenz #Leitbild
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht kündigte 2019 zusammen mit der Familienministerin Franziska Giffey für Anfang 2020 eine große Reform des Sorge-, Betreuungs- (Umgang) und des Unterhaltsrechts vollmundig an.
Passiert ist immernoch nichts, kritisiert die FDP Bundestagsfraktion am 15.5.20 Top 33 im Bundestag. Die Zeit dafür ist seit Generationen ABGELAUFEN!
Auch die Grünen sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht, beschäftigen sich mit Kleinigkeiten, Unwichtigem und ernten dafür berechtigte Kritik.
Das #Wechselmodell hat, wie in der restlichen Welt längst normal, gesetzlich selbstverständlicher #Regelfall zu sein.
Wunderbar deutlich, knackig und auf den Punkt wie sich Frau Katrin Helling-Plahr und die FDP Fraktion Bundestag für wirkliche Reformen einsetzen.
Ja das gesamte Familien-, Melde- und Sozialrecht muss grundsätzlich saniert und völlig erneuert werden.
Die DISKRIMINIERUNG der Väter & Kinder ist zu beenden.
Selbstverständlich haben bei Trennung immer beide Eltern als Ausgangspunkt gleiche Rechte und Pflichten zu haben.
Die Grünen sehen tatsächlich den Wald vor lauter Bäumen nicht. Offensichtlich sind sie unqualifiziert den riesigen Reformbedarf zu sehen. Eine Schande! Und ignorieren obendrein sämtliche internationalen Studien, die Wissenschaft und dreißt den Europaratsbeschluss #Resolution2079. Was sind das nur für weltfremde Leute dort.
In den sozialen Medien ging dieses Video durch die Decke!
Die mit Abstand meisten Klicks und Teilungen!
Start ab Min 2:00
Kinder brauchen BEIDE Eltern, alles andere ist staatlich verordneter Kindesmissbrauch.
Die Gesetze hetzen die Eltern gegeneinander auf, teilen sie in Zahler und Kindsbesitzerin ein. Den Kindern wird der Vater genommen und ihre Seelen zerstört. Der Staat als Anstifter, der eine Streitbewirtschaftungsindustrie aufgebaut hat um mit den Lebensschicksalen Geld zu verdienen und Existenzen zu vernichten. Der selbst seit Generationen keine Anstrengung unternommen hat diese barbarischen Zustände ein für alle Mal ganz zu beenden.
Die Absicht nur eine halbherzige Scheinreform zu veranstalten zeigt wieviel Inkompetenz und Ignoranz im Bundesjustizministerium und Familienministerium herrschen.
Die Kriegstreiberei muss endlich aufhören. Vater und Mutter haben sich immer im Normalfall hälftig in Pflichten, Rechte und Liebe reinzuteilen.
Nur das ist für alle Kinder ein Segen und bringt Frieden zwischen die Beteiligten.
Die brandneue WDR Doku „Trennungskinder“: Wenn die Trennung zum Krieg wird“ bringt es auf den Punkt:
Auswertung Podiumsdiskussion Positionen Parteien zur Landtagswahl Thüringen 2019
Fazit: Nur #FDP Bund & FDP Thüringen werden sich für das #Wechselmodell als #Regelfall, für gemeinsame Elternschaft einsetzen & die #Resolution2079 umsetzen!
Eins steht jetzt fest, Alleinerziehung war noch nie eine Errungenschaft oder ein Erfolgsmodell, sondern die größte Katastrophe für Kinder, Eltern & Großeltern. Die Schuld dafür trägt die Justiz & die Politik die 70 Jahre eine vaterlose Gesellschaft erzwungen haben. Sozusagen den Nachkriegszustand künstlich am Leben erhalten, auf dem Rücken der Kinder. Wir haben heute Millionen Halbwaisen die es so niemals hätte geben dürfen.
Der Gesetzgeber hat JETZT sofort sein gesamtes diskriminierendes kinderschädigendes Familienunrecht abzuschaffen und für eine faire kindgerechte Familienpolitik nach Trennung zu sorgen.
Was Ärzte & Eltern dazu sagen:
Prof. Dr. med. Gerhard Kehrer aus Heiligenstadt schreibt zum Thema (TLZ Beitrag) Kinderbetreuung durch getrennt lebende Eltern:
Sehr geehrte Frau Sommer (Redaktion),
mit Interesse habe ich gelesen, dass Sie sich mit verschiedenen Betreuungsmodellen nach der Trennung auseinandersetzen wollen.
Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland die meisten Medien einer ernsthaften Beschäftigung mit dieser Thematik aus dem Weg gehen, ist Ihr Bemühen um Aufklärung der Vor- und Nachteile von Betreuungsmodellen anzuerkennen, führen doch Fachleuten zufolge Unkenntnis auf diesem Gebiet und die in der Bundesrepublik regelhafte Anwendung des Residenzmodells vermeidbar jahraus jahrein zu vieltausendfachem Leid bis hin zu zahlreichen Suiziden bei betroffenen Kindern und Erwachsenen.
Es ist bei näherer Beschäftigung mit den Zusammenhängen evident, dass das Wechselmodell als Regelfall deutliche Vorteile gegenüber dem praktizierten Residenzmodell hätte.
Tatsächlich ist aber zumindest in anderen Ländern die Diskussion schon viel weiter fortgeschritten und Modelle, bei denen möglichst lange mit bekannter Geschwindigkeit arbeitende Gerichte und teure Anwälte außen vor gehalten werden können, haben wohl viele segensreiche Vorteile. Es täuscht jedenfalls, wenn man meint, die nach einer Trennung resultierenden Betreuungsfragen aus dem Bauchgefühl heraus ohne profunde Kenntnis der einschlägigen psychodynamischen Zusammenhänge und der Erkenntnisse aktueller Bindungsforschung beurteilen zu können, ohne die durch die Verfassung in Artikel 2 Grundgesetz geschützte psychische Gesundheit unter anderem der betroffenen Kinder zu verletzen.
Häufiges Aussprechen des Wortes „Kindeswohl“ noch dazu als binäres Ja-Nein Phänomen verstanden, beweist weniger eine ausreichende Kompetenz auf diesem Gebiet als vielleicht eher eine narzisstische Selbstüberschätzung.
Für einen Leserbrief sollen diese Andeutungen der aus meiner Sicht wichtigsten zu beachtenden Facetten einer komplexen zugrundeliegenden Psychopathologie zunächst genügen.
Was Prof. Dr. Thorsten Krings dazu sagt:
Elternbrief Torsten H. Sommer MA:
Positive Erfahrungen vieler Eltern und Kinder stehen gegen missglückte Einzelfälle. Absage an das Einzel-Residenzmodell
Als Diplom-Sozialpädagogin ist Frau Cellner Akademikerin und sollte daher wissen, dass sie auf der Grundlage eines einzigen Beispiels keine allgemeingültigen Aussagen über das Wechselmodell machen kann. Aber genau das macht sie. Die von Professorin Dr. Sünderhauf zusammengetragene Forschung hingegen, aus der eine überwältigende Mehrheit von Kindern und Eltern, welche das Wechselmodell praktizieren oder praktizierten, positive Erfahrung damit gemacht haben, kennt sie offensichtlich nicht.
Woher nimmt Frau Cellner das Recht zu behaupten, Eltern welche das Wechselmodell praktizierten, würden ihren Kindern verwehren, an Familienfeiern und Geburtstagen von Freunden teilzunehmen? Es ist gerade das übliche Einzelresidenzmodell, in welchem dies Kindern oft verwehrt wird, so wie es auch das Residenzmodell ist, bei welchem die Kinder stehts bei einem Elternteil „aus dem Koffer“ leben!
Im Wechselmodell dagegen sind sie bei beiden Eltern zuhause! Eine Trennung der Eltern stellt für Kinder immer eine hohe Belastung dar. Diese Belastung darf man nicht auch noch schlimmer machen, indem man einen Elternteil aus dem Leben der Kinder ausgrenzt.
Was Juristen dazu sagen:
Beispiel Familienrecht: Kinder & Eltern die Leidtragenden. Bisher keine Besserung der Zustände in Sicht.
Martin Wiecherts, Vorsitzender des Weimarer Anwaltvereins, schreibt zum Artikel „Schnelle Gerichtsverfahren in Thüringen nur punktuell“:
Dem Artikel ist zu entnehmen, dass beschleunigte Verfahren nach § 417 Strafprozessordnung (StPO) nach Auffassung des Justizministeriums geeignet seien, „einen wichtigen Beitrag zur zügigen Herstellung des Rechtsfriedens zu leisten…“
Der Rechtsfrieden ist entgegen der Auffassung des Justizministeriums in erster Linie nicht durch eine partielle beschleunigte Aburteilung einer geringen Anzahl von Kleinkriminellen dauerhaft herzustellen, sondern vielmehr durch die Sicherstellung einer zeitlich angemessenen Dauer von Gerichtsverfahren im Allgemeinen und insbesondere in Rechtsgebieten, die breite Bevölkerungsteile betreffen können.
Dies ist in einer Vielzahl der Gerichtsverfahren NICHT gewährleistet. So ist zum Beispiel am Amtsgericht Weimar im Bereich des Familienrechtes bereits seit vielen Jahren eine überlange Verfahrensdauer Usus.
Selbst bei gesetzlich verankerter Beschleunigungsmaxime für einzelne Verfahrensarten kommt es vor, dass über Unterhaltsansprüche von Minderjährigen auch nach drei Jahren erstinstanzlich noch nicht entschieden wird. Ähnlich verhält es sich mit Verfahren, die Streitigkeiten über die elterliche Sorge oder das Betreuungsrecht (Umgang) betreffen. Es ist auch schwer zu vermitteln, dass die übliche Verfahrensdauer einer nichtstreitigen Ehescheidung am Amtsgericht Weimar regelmäßig annähernd ein Jahr beträgt. Versuche des Weimarer Anwaltvereins in zahlreichen Gesprächen sowohl mit der Direktorin das Amtsgerichtes Weimar als auch unter Einbeziehung des Thüringer Oberlandesgerichtes, eine Besserung der Zustände herbeizuführen, blieben letztendlich ergebnislos.
Die überlange Verfahrensdauer sowie die angebliche Nichtabänderbarkeit der haltlosen Zustände wurde seitens der Vertreter des Gerichts im Wesentlichen mit dem dauerhaft hohen Krankenstand der Mitarbeiter und Richter des Amtsgerichts sowie der fehlenden Einflussmöglichkeit auf Art und Umfang der Tätigkeit der erkennenden Richter wegen des zu beachtenden Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit begründet. Die Haltung der Vertreter des Gerichts kommt einer Bankrotterklärung gleich und ist mit dem Rechtsstaatprinzip nicht vereinbar, da die überlange Verfahrensdauer de facto eine Rechtverweigerung darstellt. Der nunmehrige Aktionismus, Bagatelltäter kurzfristig ihrer hoffentlich gerechten Strafe zuzuführen, ist letztendlich lediglich Augenwischerei.
Was die Politiker dazu gesagt haben:
zeigt, dass sie sich weder mit dem Thema beschäftigt haben, noch die Sicht des Kindes vertreten. Es wird das fiktive Wort „Kindeswohl“ ideologisch benutzt, völlig absurd im Zusammenhang mit Entväterung & Alleinerziehung. Hier wurde nicht ansatzweise verstanden warum in anderen Ländern das paritätische Wechselmodell längst selbstverständlicher gesetzlicher Normalfall ist.
Wer gegen die Europaratresolution 2079, also gegen Familie, Menschen- & Kinderrechte, Wissenschaft, Vernunft, Eltern & Kindesinteressen argumentiert hat politisch keine Zukunft mehr.
Sie tun und handeln so, als gebe es überhaupt gar keine Väter die sie als Elternteil des Kindes zu berücksichtigen haben, geschweige werden diese angehört.
Lediglich die Position von Alleinerziehenden Müttern geben die Parteien im Thüringer Landtag wieder. Ein politischer & fahrlässiger Skandal, ein menschliches Desaster!
In diesen Skandal wurden nur angehört: Carsten Nöthling, Helena Eisner, Andrea Wagner – alle vom Landesfrauenrat, Sandy Kirchner – Mia Alleinerziehende Frauen, Leuchtturm – Alleinerziehende Frauen
Entgegen den Behauptungen der SPD wurden Väterverbände überhaupt nicht gehört geschweige ausdrücklich die Väterperspektive auch nur ansatzweise berücksichtigt!
Offensichtlich ist es politisch korrekter den Vater als Unterhaltspreller zu diffamieren und für den Verlust des eigenen Kindes auch noch den Führerschein zu stehlen.
Obwohl wir mittlerweile aus der Studie des Frauenministeriums wissen 61% der Väter haben nicht mal mehr Geld ihr eigenes Leben zu finanzieren, geschweige eine neue Familie mit den Geschwistern.
Die Väter Deutschlands lassen sich ihre Kinder nicht mehr entreißen. Weder will ein Vater sein Kind vernachlässigen noch im Stich lassen, weil er Sohn & Tochter genauso liebt. Er ist vom Grundgesetz zur elterlichen Verantwortung erstrangig dazu verpflichtet sein Kind selbst zu betreuen, statt sich für die seelischen Grausamkeiten, psychischen Manipulationen & die Misshandlung durch Vaterverlust, für die eigene Entsorgung zu einer #Entfremdungsprämie zwingen & ausbeuten zu lassen!
Die Väter & die vernünftigen Mütter, 77% aller Eltern & Bürger, verlangen gleiche Pflichten & Rechte, das Wechselmodell als Regelfall, das steht ihnen & ihren Kindern ohne wenn und aber zu, damit der Streit nach Trennung ein Ende hat & Kinder weiter bei Papa & Mama aufwachsen können!
DIE LINKEN
Fazit: setzen sich GEGEN die Interessen der Kinder auf Erhalt beider Eltern ein
Auszug aus der TLZ vom 8.8.19
Wechselmodell kann nur greifen, wenn sich die Eltern vertragen.
Die Reform des Sorge- und Unterhaltsrechts nach Trennung und Scheidung hat zu erheblichen Diskussionen geführt. Aus denen heraus haben sich Betroffene aus Thüringen an die Familienpolitikerin der Linksfraktion, Margit Jung, gewandt. Besonders im Blickpunkt steht dabei das sogenannte Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd bei der Mutter und beim Vater betreut wird. Dieses soll offenbar als Regelfall ins Familienrecht aufgenommen werden. Bisherige Erfahrungen von Betroffenen, wie auch von Fachleuten aus der Justiz und Jugendhilfe, zeigen, dass vor einer solchen Reform sehr genau geprüft werden sollte, welche Neuerungen mit Blick auf das Kindeswohl und die weitere persönliche Entwicklung des Scheidungskindes sinnvoll sind und welche nicht. Bei einem Pressegespräch am Dienstag in der Linksfraktion, an dem auch Vertreterinnen des Netzwerkes „Leuchtturm für Kinder in Thüringen“ teilgenommen hatten, betonte die Abgeordnete Margit Jung, dass „das Wechselmodell nur greifen kann, wenn sich die Eltern vertragen und das Kindeswohl, besonders auch bei Kleinkindern, wesentlich stärker berücksichtigt wird“. Doch es gingen natürlich die Eltern vor Gericht, die sich streiten. Werde dann das Wechselmodell angeordnet, „wird es immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen“.
Position im Link: Quelle
SPD
Fazit: setzen sich GEGEN die Interessen der Kinder auf Erhalt beider Eltern ein
Auszug aus der TLZ vom 8.8.19
Birgit Pelke verweist als familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion darauf, dass „Trennungen ihrer Eltern für Kinder immer eine schwierige, teilweise auch traumatische Erfahrung“ seinen. Bei der Frage, wie in solchen Fällen die Betreuung der Kinder erfolgen solle, müsse daher „immer das „Kindeswohl“ im Mittelpunkt“ stehen. Bei Eltern, die einvernehmlich auseinandergegangen sind und sich auch im Hinblick auf die künftige Betreuung und Erziehung ihrer Kinder verständigen können, spreche „überhaupt nichts gegen das Wechselmodell. In den Fällen aber, in denen die Eltern im Streit auseinandergegangen sind und diesen Konflikt auch nach Ende ihrer Beziehung austragen, funktioniert das Wechselmodell nicht“, ist Pelke sicher. Sie befürchtet, dass in solchen Fällen Kinder „noch stärker in die Auseinandersetzungen ihrer Eltern hineingezogen“ würden. Zu befürchten sei, dass sie „den Wechsel zum jeweils anderen Elternteil als etwas Negatives und Belastendes“ erleben. Aus SPD Sicht dürfe daher „das Wechselmodell nicht einfach zulasten der betroffenen Kinder zum Regelfall erklärt werden“, sagt Pelke – und liegt daher auf einer Linie mit allen Befragten.
Antwort auf Einladung
Das Thema Wechselmodell vs. Residenzmodell ist hochemotional und wird auch von der Politik intensiv diskutiert. Während Mütter und Väter sich organisieren und jeweils Lobbyarbeit leisten können, haben Kinder diese Möglichkeit nicht in demselben Umfang. Die SPD ist vor allem daran interessiert, das Kindeswohl zu wahren. Dass dies im individuellen Fall schwierig sein kann, ist dabei wohl jedem klar, der über ein wenig Lebenserfahrung verfügt.
Im besten Fall werden getrennt lebende Eltern eine einvernehmliche und für alle Beteiligten gute und praktikable Lösung finden. Dies ist zunehmend auch das Wechselmodell. Wenn es jedoch zu Konflikten kommt, muss das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen und entsprechend durch Familiengerichte entschieden werden.
Wichtig ist aus unserer Sicht beim Wechselmodell die Voraussetzungen abzustimmen bzw. zu erarbeiten. Bedingungen, die für ein Gelingen des Wechselmodells gegeben sein müssen sind dabei:
- Die Berücksichtigung des Kindeswillens
- Zu beiden Eltern hat das Kind eine enge Bindung
- Die sozialen Kontakte (Kita, Schule, Peergroup) bleiben dem Kind weitestgehend erhalten
- Die Betreuungszeiten und Regelungen sind nach der Trennung ähnlich denen, die vor der Trennung vorlagen (Kontinuität)
- Die Eltern können ausreichend miteinander kommunizieren und können sich auf die notwendigen Belange der Kinder einstellen.
In der Gesellschaft ist es immer noch häufig so, dass die Frau überwiegend die Betreuung der Kinder übernimmt, während der Vater „die Familie ernährt“. Entsprechend arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit, als Männer. Ob dies wirtschaftlichen Gegebenheiten entspringt oder durch die Paare wirklich gewünscht ist, ist dabei sicherlich von Fall zu Fall verschieden.
Immer mehr Väter und Mütter streben eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit an. Dies sollte muss sich auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen.
Seit Jahren wird deshalb intensiv eine Abkehr vom Leitbild des Residenzmodells diskutiert, wonach allein ein Elternteil das Kind betreut, während der andere den Barunterhalt leistet.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil aus dem Jahr 2017 klargestellt, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Der BGH hat klargestellt: Die hälftige Umgangsregelung ist vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen – auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt. Wir haben dieses Urteil begrüßt. Die SPD im Bund hat mit Blick auf das Urteil klargestellt, dass eine Rechtsgrundlage im BGB geschaffen werden sollte, auf deren Basis das Wechselmodell nach eingehender Einzelfallprüfung und im Sinne des Kindeswohls angeordnet werden kann. Entsprechend sind auch die Regelungen der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die auf das Residenzmodell zugeschnitten ist, zu überdenken und entsprechend anzupassen.
Es wurden dementsprechend die folgenden Ziele formuliert:
- Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die den Gerichten die Möglichkeit gibt, das Wechselmodell mit den Eltern zu vereinbaren oder anzuordnen.
- An oberster Stelle muss auch für richterliche Entscheidungen immer das Kindeswohl stehen. Eine Pflicht zur Anordnung eines bestimmten Modells lehnen wir ab.
- Zum Wohle der Kinder sollen beide Eltern an der Erziehung des Kindes beteiligt sein können, ohne dass einem Elternteil finanzielle Nachteile entstehen. In diesem Zusammenhang halten wir an unserer Forderung nach einem Umgangsmehrbedarf für Eltern im SGB-II-Bezug fest.
Auch Familienministerin Franziska Giffey äußerte sich zu Beginn des Jahres dahingehend, dass getrennt lebende Väter gestärkt werden müssen: „Wir brauchen deshalb sowohl eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts als auch Änderungen im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene Betreuungsmodelle lassen.“ Der Staat könne dafür aber keine allgemein verbindliche Lösung vorschreiben“.
Diese allgemein verbindliche Lösung kann es nicht geben, da immer der Einzelfall und die jeweiligen Umstände zu betrachten sind.
Aus unserer Sicht kann das Wechselmodell eine gute Lösung sein. Dies wird auch bereits von vielen getrennten Paaren so organisiert. Es stellt sich dabei jedoch auch immer die Frage, ob sich beide Elternteile dies auch finanziell leisten können z. B. da eine größere Wohnung notwendig sein dürfte, wenn das Kind regelmäßig und länger bei beiden Elternteilen lebt. Auch sind die Erreichbarkeit der Kita bzw. Schule etc. zu garantieren. Aufgrund dieser rein organisatorischen Gegebenheiten kann das Wechselmodell nicht generell angeordnet werden. Denn wie sollte dies organsiert werden, wenn die Partner nach der Trennung bspw. an verschiedenen Orten wohnhaft sind.
Kinderschutzorganisationen wie der Deutsche Kinderschutzbund lehnen das Wechselmodell als Regelfall ab, denn Vorrang müsse in jedem Falle das Wohl des Kindes haben. Wichtig für Kinder seien vor allem Regelmäßigkeit und Verlässlichkeit beim Umgang mit den Eltern.
Da wir die Diskussion im Bund aufmerksam verfolgen und Modernisierungen im Umgangsrecht unterstützen, haben wir uns auch in Thüringen mit dem Thema Wechselmodell beschäftigt.
Im Januar hat sich der Thüringer Gleichstellungsausschuss mit dem Thema Wechselmodell befasst.
Zum Antrag mit dem Titel „Familienrechtliche und juristische Praxis des Wechselmodells in Thüringen“ wurde durch die Landesregierung zur Praxis der Anordnung des Wechsel- bzw. Residenzmodels durch Thüringer Familiengerichte sowie der entsprechenden Weiterbildung der dort tätigen Richterinnen und Richter berichtet und diskutiert.
Die Fraktionen der rot-rot-grünen Koalition kamen im Anschluss überein, das Thema weiter zu behandeln und dabei die verschiedenen Perspektiven in den Blick zu nehmen. Dies bezieht auch ausdrücklich die Väterperspektive mit ein.
Wir als SPD verwahren uns deshalb entschieden gegen jedwede Anschuldigung, das Thema nicht aufmerksam und im Interesse aller zu verfolgen. Für uns steht das Kindeswohl an erster Stelle. Da die notwendigen Änderungen im BGB auf Bundesebene vorzunehmen sind, sind die Fraktionen im Bundestag bessere Ansprechpartner als die Fraktionen der Landtage.
Wir laden Sie in der kommenden Legislaturperiode ganz herzlich ein, mit uns ins Gespräch zu kommen. Konkrete Terminvorschläge können jedoch erst gemacht werden, wenn sich die neue Fraktion mit all ihren Mitgliedern und inhaltlichen Verantwortlichkeiten und Sprecherfunktionen konstituiert hat.
Stefanie Maria Gerressen,
Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecherin
Bündnis 90/Die Grünen
Fazit: setzen sich GEGEN die Interessen der Kinder auf Erhalt beider Eltern ein
Auszug aus der TLZ vom 8.8.19
Babett Pfefferlein, familienpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Fraktion im Landtag, betont: Trennungen stellen Familien vor individuelle Herausforderungen, je nach Familienstruktur und Beziehung der getrennt lebenden Eltern zueinander.“ Daher berge das Wechselmodell, wenn es pauschal als Regelfall eingeführt würde, „die Gefahr, das „Kindeswohl“ außer Acht zu lassen, doch für mich ist klar: Oberste Priorität muss immer das Wohl des Kindes haben.“
Antwort auf Einladung:
„Im Familienrecht hat das Kindeswohl oberste Priorität. Es kommt nicht darauf an, was das Beste für die Mutter oder den Vater ist, sondern wie dem Kind in der Trennungssituation der Eltern am ehesten geholfen werden kann. Hierzu gehört der harmonische Kontakt zu beiden Elternteilen.
Das sog. „Wechselmodell“ als Regelfall lehnen wir von BÜNDNIS 90/Die Grünen ab. Die wechselseitige Kindesbetreuung durch die Eltern kann nur gelingen, wenn dies freiwillig geschieht. Auch die gedeihliche Ausübung des Umgangsrechts muss stets von allseitigem Respekt getragen sein, so dass beispielsweise die zwangsweise Durchsetzung des Umgangs zu unterbleiben hat.
Für die Durchsetzung von Kinderrechten und die wohlverstandene Ausübung des Umgangsrechts werden auch Sie uns jedoch an Ihrer Seite wissen.“
Sie finden unsere Stellungnahme auch im Anhang. Wir wünschen Ihnen eine konstruktive und interessante Veranstaltung
CDU
Fazit: setzen sich GEGEN die Interessen der Kinder auf Erhalt beider Eltern ein
Auszug aus der TLZ vom 8.8.19
„Der Normalfall muss sich immer am „Kindeswohl“ orientieren. Es kann funktionieren, muss dann aber auch umsetzbar sein“, sagt Beate Meißner, die für die CDU im Landtag sitzt. Das Thema hat sie auch beschäftigt, als sie jüngst einen Tag im Amtsgericht in Sonneberg verbracht und dabei auch ein Gespräch mit einer Familienrichterin geführt hat. Von ihr habe sie erfahren, dass das Wechselmodell „oftmals schwierig in der Umsetzung ist, weil sich oft die Eltern nicht einigen können“. Deshalb sei es „nicht hilfreich“, so ein Modell durchzudrücken. Gerade dann, wenn Eltern nicht im gleichen Viertel wohnen, werde es schnell schwierig: Für Kinder sei es wichtig, „nicht alle zwei Wochen die Einrichtung wechseln zu müssen“. Ihr Fazit: Beim Wechselmodell müsse eine Einzelfallprüfung stattfinden, bei der das Kindeswohl im Vordergrund stehe. „Im besten Fall einigen sich die Eltern im Sinne ihres Kindes“, sagt die Unionspolitikerin.
Antwort auf Einladung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider erreichte diese uns sehr kurzfristig, weshalb wir uns gezwungen sehen, Ihnen in aller Kürze zu antworten: Unsere Position hat sich seit dem 8. August 2019 nicht verändert. (siehe TLZ)
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen auch von der familienpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner, unsere Grüße zu entrichten. Vielen Dank, dass Sie sich aufopferungsvoll für dieses wichtige Thema einsetzen. Von diesem Engagement, wie Sie es einbringen, lebt unsere Gesellschaft. Dafür recht herzlichen Dank.
Wir wünschen Ihnen für die heutige Veranstaltung viel Erfolg und darüber hinaus noch viel mehr, dass diese politischen Fragen zum Wohle der Kinder und Eltern einer guten, konsensfähigen Lösung zugeführt werden können.
Auch dürfen Sie diese Antwort als Antwort im Namen aller Kandidaten sehen.
CDU Landesgeschäftsstelle
AfD
Fazit: setzen sich unentschlossen für Interessen der Kinder auf Erhalt beider Eltern ein.
Die Partei ist zerissen, entsprechende klare Beschlüsse fehlen noch immer. Siehe Video Podium
In Deutschland harrt die Europaratsresolution 2079, Scheidungsfolgen für Kinder und das Wechselmodell betreffend, seit 2015 ihrer Umsetzung. Bisher ist die gängige Praxis seitens der Familiengerichte in Deutschland, in mehr als 80 % aller Scheidungsfälle das sogenannte Residenzmodell anzuordnen. Damit werden die Betroffenen Kinder in die ungewünschte Situation gebracht, die meiste Zeit des Jahres auf den Elternteil zu verzichten, der die Residenz nicht inne hat.
Das Wechselmodell als Regelfall würde diesem Missstand abhelfen, da es für beide Elternteile etwa gleich lange Erziehung und Betreuungszeiten der gemeinsamen Kinder ermöglicht. Familiäre Besonderheiten oder schwerwiegende Gründe, die der Einrichtung dieses Wechselmodells für einen der beiden Elternteile als nicht angeraten erscheinen lassen, müssen vom Familiengericht erörtert und entschieden werden.
In den Ländern, in denen das Wechselmodell heute schon die Regel ist und nicht die Ausnahme, haben sich die nachehelichen Streitigkeiten um Sorgerecht und Betreuung deutlich reduziert, da mit der gleichberechtigten Aufteilung der elterlichen Rechte viel Streit- und auch Erpressungspotenzial aus den nachehelichen Beziehungen eliminiert wurde. Die Kinder im Wechselmodell sind deutlich zufriedener mit der Gesamtsituation, da sie weiterhin Kontakt zu den nach wie vor geliebten beiden Elternteilen halten können.
Im Hinblick auf die sehr hohen gesellschaftlichen Kosten von Scheidungsfolgen plädiere ich auch dafür, Ehen und Partnerschaften mit Kindern einen möglichst kostenfreien Zugang zu Paarberatung und Mediation zu schaffen, damit in geeigneten Fällen Trennung und Scheidung entweder zu verhindern oder möglichst konfliktarm für alle Beteiligten zu gestalten.
FDP
Fazit: setzen sich FÜR die Interessen der Kinder auf Erhalt beider Eltern ein.
Haben bereits seit 2017 bundesweit eine klare Beschlusslage zur Umsetzung der Resolution 2079! Wechselmodell als Regelfall ist Bund und Landesprogramm.
Siehe zusätzlich Video vom Podium
Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ als Modell zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder nach Trennung der Eltern zum Regelfall machen. Dies bedeutet eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein Drittel / zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. Falls die Eltern sich bei einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen können, so entscheidet ein Familiengericht. Wir sind der Ansicht, dass das Wechselmodell dem Kindeswohl besser Rechnung trägt und wollen daher, dass die Gerichte dieses künftig als Regelmodell anwenden. Deshalb fordern wir im Einklang mit der Wissenschaft, internationalen Rechtsnormen und den Empfehlungen des Ausschusses für Antidiskriminierung und Gleichstellung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine neue Rechtsgrundlage: Zukünftig ist im Streitfall durch die Familiengerichte grundsätzlich anzunehmen, dass die gemeinsame elterliche Betreuung von Trennungskindern in der Regel dem Kindeswohl am besten entspricht (Vorrang des Prinzips der Doppelresidenz, analog zur elterlichen Sorge). Im Einzelfall kann diese Annahme Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung sein. Andere Gestaltungen zum Wohle des Kindes können notwendig sein. Entsprechend wollen wir auch das Unterhaltsrecht, das Recht der rechtlichen Vertretung des Kindes, das Sozialrecht, das Steuerrecht und das Rentenrecht überprüfen und dort anpassen, wo individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt dies erfordern. Großeltern vermitteln Trennungskindern mit regelmäßigen Begegnungen den notwendigen Halt. Wir wollen auch ihre Rechte im Umgang mit den Enkeln stärken.
Position FDP Bundestag Link: Wechselmodell zum Regelfall machen
Außerhalb des Landtages
CSU
Haben bisher nichts begriffen. Verspotten die Väter mit ihrer Entsorgung. Nennen es Kindeswohl. Sie gehören zu den schlimmsten Blockierern von Reformen. Meinen immernoch das Kind gehöre der Mutter.
Völlig rückständige veraltete Ansichten. Als Regierungspartei nicht zu gebrauchen. Das auch Großeltern ihre Enkel verlieren scheint sie nicht zu stören obwohl Sie wissen müssten, dass Großeltern ebenfalls Bestandteil der Familie des Kindes sind & deren wertvolle Ergänzung zum Familienleben unbedingt dazu gehören.
Bisher wurde der Vater bei der CSU wie auch bei DIE LINKEN, SPD, Bündnis 90/Die Grünen & CDU nach einer Trennung der Eltern durch Geld ersetzt.
Immer wieder daran zu erkennen wenn die Formulierung „Kindeswohl“ benutzt aber nicht erklärt wird.
Sollte sich eine der Parteien von dieser Kindeswohl-Ideologie lösen und zur Vernunft kommen, werden wir diese neue Position gern hier aktualisieren.
Um Hinweise auf Reformen, Zusendung neuer Einsichten & Stellungnahmen wird gebeten.
Es ist ein seit 70 Jahren wissentliches vorsätzliches Verbrechen von Justiz & Politik, wenn von Geburt an & nach Paartrennung der Vater nicht zum Familienleben seines Kindes gehören darf.
Wer Liebe, Werte, Förderung, Vorbild & das männliche Elternteil den Kindern nimmt, den Papa durch Geld ersetzt, diesen Vaterverlust dann noch perfide als „Kindeswohl“ bezeichnet, kann nur ungebildet, ein/e Scharlatan*in oder bösartig sein.
Wer nicht rechnen kann behauptet: Kinder würden im paritätischen Wechselmodell häufiger ihr Zuhause wechseln, was völliger Blödsinn ist. Genau das Gegenteil ist der Fall, sie wechseln weniger, exakt 2 mal im Monat im üblichen Rhythmus (bei kleineren Kindern empfiehlt sich ein kürzerer Abstand, siehe wissenschaftliche Empfehlungen, Zeitgefühl der Kinder), weshalb es den Kindern viel besser in der Doppelresidenz geht. Auch spart ein Vater KEIN Geld, im Gegenteil, den Verdienst für seinen Fleiß setzt er für die Kosten die sein Kind bei ihm verursacht ein, es kommt direkt beim Kind an.
Exakt genauso hat die Mutter ihren Verdienst für ihre Arbeit den Kindern zukommen zulassen. Wer glaubt sich seinen Lebenswandel, die selbstgewählte eingeschränkte Erwerbstätigkeit weiter von Dritten oder vom Steuerzahler zusätzlich finanzieren zu lassen, muss lernen sich vollständig selbst zu ernähren, wie jede/r andere Bürger/in auch. Was insbesondere für eine eigene Rente & beruflichen Erfolg wichtigste Grundvoraussetzung ist.
Vater & Mutter sind diskriminierungsfrei, eigenständig, gleichberechtigt zu stellen.
Jede Partei die Alleinerziehung fördert statt zu unterbinden, Väter diskriminiert, sich gegen die Interessen der Kinder auf Erhalt ihrer biologischen Wurzeln & BEIDER Eltern einsetzt, muss zur Verantwortung gezogen & abgewählt werden.
„Einer zahlt, Eine betreut“, im Zeitalter von Gleichberechtigung ist das weltweit vorbei, weil es den Kindern schadet!
Der Europarat hat mit Resolution2079 Deutschland klar aufgezeigt, dass mit der Praxis den Kindern ihren Vater vorzuenthalten & zu nehmen, gegen Grundgesetz Menschen- & Kinderrechte verstoßen wird. Spätestens seit 2015 ist überfällig die Gesetze komplett zu erneuern, damit gemeinsame Erziehung & Familienleben im paritätischen Wechselmodell in den Wohnungen bei Papa & Mama im Regelfall gelebt werden kann.
Der Gesetzgeber hat JETZT den Paradigmenwechsel zu realisieren, keinen einzigen Tag mehr blockieren!
Prof. Dr. Petri stellt fest: Vaterverlust erzeugt ein lebenslanges Trauma bei Kindern, es ist Kindesmisshandlung! (KiMiss – Studie)
https://www.vaeter-zeit.de/vaeter-trennung-familie/kinder-ohne-vater.php