Aktuelles 2023

25.9.23 Stärkt Karlsruhe die Rechte leiblicher Väter?

Ein leiblicher Vater klagt gegen Deutschland. Er hat hier weniger Rechte zu seinem Kind, als der Liebhaber der Mutter. Das kann und darf so nicht bleiben!
Das Prozessergebnis wird in einigen Monaten erwartet da die Bundesregierung die Gesetze zur Abstammung überarbeitet.
Bundesverfassungsgericht: §1592 ist abzuschaffen bzw. umzudrehen. Vater ist nur der Leibliche!
Es gibt nur einen Vater! Das ist immer der Leibliche. Alles andere können nur ergänzende Freunde sein. Der Liebhaber der Mutter ist es nicht! Vater des Kindes ist nicht wer gerade neben der Mutter im Bett liegt. Diese unmenschliche, unnatürliche, erzwungene Entväterung gehört sofort beendet. Der Freund der Mutter hat grundsätzlich weniger Rechte zu haben als der leibliche Vater!
#Bundesverfassungsgericht #Abstammung
Pressequelle: LTO


10.9.23 Jeder zweite Vater will Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen

zitierten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Sonntag aus dem Väterreport 2023, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Dienstag offiziell vorstellen will.

55 Prozent der Väter sind demnach der Meinung, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können wie von der Mutter.
Das setzt grundsätzliche Gesetzesänderungen voraus!
Quelle: FAZ-Pressemitteilung Bundesfamilienministerium


31.8.23 Bundesfamilienministerium manipulierte PETRA-Studie Kindeswohl

Nach erfolgreichem Prozess gegen das #Bundesfamilienministerium & seine Praktiken muss diese nun doch veröffentlicht werden.

Quelle: Bundesfamilienministerium Petrastudie 22.8.23
Petrastudie #Wechselmodell #Doppelresidenz #Paritätsmodell

Elternverbände, Politiker und Expertinnen warten seit Jahren auf die Ergebnisse einer Studie zu Trennungskindern. Doch das Familienministerium gab sie nicht heraus. Eine Klage hatte Erfolg.
Quelle: Spiegel 11.2.22

Schon lange vermutet und jetzt bewiesen: Bürger, Gerichte und selbst das Parlament wurden jahrelang belogen. Schon seit Jahren sind entsprechende Vorwürfe rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ auch in den Medien (u.a. FAZ, Spiegel, Welt) bekannt. Erstmals liegen nun alle Unterlagen vor und werden veröffentlicht. Unterlagen, die das Ministerium gerne vernichtet hätte, wie es in einem Gerichtsverfahren auf Herausgabe der Studie selbst bestätigt hatte.

So ist auch ein Vergleich mit der vor wenigen Tagen durchgestochenen „offiziellen“ Version möglich.

Und damit der Nachweis erbracht: Die unter der Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Sabine Walper, vorgenommenen Änderungen sind vor allem Manipulationen, um politisch erwünschte Aussagen zu erhalten.

Auf der Seite kindeswohlundumgangsrecht.de werden erstmals sämtliche Unterlagen veröffentlicht, verglichen und analysiert.

www.kindeswohlundumgangsrecht.de


20.1.23 Gemeinsamer Termin im Bundesjustizministerium zur Kampagne Genug Tränen.

Wir sprechen gemeinsam mit einer Stimme, wenn es darum geht, Kindern beide Eltern und ihr familiäres Umfeld nach einer Trennung zu erhalten, Streit der Eltern zu deeskalieren und elterliche Verantwortung beider Eltern zu stärken. 
Dazu braucht es manchmal auch für Deutschland neue Ideen, die sich in anderen Ländern schon positiv bewährt haben. Angekündigt wurde in den die größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte. Wir behalten es gemeinsam im Auge, dass Trennungskinder und ihre Familien dabei nicht übersehen werden.
Dazu gehören die Verhinderung von Eltern-Kind-Entfremdung, eine Deeskalation familiengerichtlicher Verfahren, Eltern in die Pflicht zu nehmen, konstruktiv an einer Einigung mitzuwirken und eskalierendem Verhalten klare Grenzen zu setzen, ein zeitgemäßes Unterhaltsrecht, welches auch Anreize zur gemeinsamen Betreuung setzt und viele weitere Punkte.
Unser Appell war klar: Der Gesetzgeber muss aktiv Gestalten und Gesetze können positive Wirkungen haben. Die letzten Reformen im Familienrecht führten immer zu noch mehr Streit (und besseren Einkünften für Anwälte, Gutachter etc.). Ziel einer Reform muss daher sein, die Gesetze so zu formulieren, dass Eltern und Kinder entlastet werden. Andere Länder beweisen uns, dass es geht. Wer „Kindeswohl“ ernst nimmt, muss auch handeln. Daran werden wir den Gesetzgeber auch messen und werden uns konstruktiv einbringen.
Ein Dank gilt dem Bundesjustizministerium unter FDP-Minister Marco Buschmann, dass solche Gespräche nun möglich sind. In 8 Jahren großer Koalition gab es so etwas leider nicht, genauso wenig wie Reformen im Familienrecht. Um gute und tragfähige Lösungen zu finden, braucht es einen Austausch mit der Zivilgesellschaft und die Einbeziehung aller Perspektiven. Es ist ein gutes Zeichen, dass es auch den Dialog gibt.
Auf dem Bild mit herzlichem Dank für die vorbildliche Zusammenarbeit über die Verbände hinweg:
Gerd Riedmeier, Forum Soziale Inclusion
Stefan Dringenberg, efkir
Andre Roßnagel, Väternetzwerk
Aybike Soybaba, Bundesinitiative Großeltern
Dr. Charlotte Michel-Biegel und Ulf Hofes, Papa Mama auch
Markus Witt, Väteraufbruch für Kinder e.V.
Es ist auch ein Signal in unsere Runden. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist auch möglich, wenn wir nicht alle 100 % dieselbe Ausrichtung haben, aber ein gemeinsames Ziel. Nur gemeinsam sind wir stark.


Kindern von getrennten Eltern geht es besser, wenn sie bei Mama & bei Papa wohnen, das belegen alle internationalen Studien.

Süddeutsche: Auch für die Erwachsenen hat das #Wechselmodell Vorteile.
https://www.sueddeutsche.de/panorama/trennung-scheidung-eltern-kinder-wechselmodell-1.5734659


Studie Familienmodelle in Deutschland (FAMOD) erweist sich als unqualifiziert, ungeeignet für Gesetzgeber

Steinbach, Anja (Universität Duisburg-Essen); Helms, Tobias (Philipps Universität Marburg)
Zielsetzung: Das Projekt „Familienmodelle in Deutschland“ (FAMOD) erforscht die Komplexität von Familienmodellen nach einer elterlichen Trennung oder Scheidung in Deutschland. Das Hauptziel der Studie besteht in der Untersuchung des Wohlbefindens der einzelnen Familienmitglieder.
https://www.da-ra.de/dara/study/web_show?v=1&res_id=764462&lang=&mdlang=de&detail=true&q=&widget=&widgetclient=

Fazit:

FAMOD unterliegt in seiner Aussagekraft diversen Einschränkungen. Vor allem kann sie keine Aussagen zu strittigen Trennungen liefern. Also zu den Konstellationen, für die der Gesetzgeber vorrangig Regelungen zu treffen hat.

Wie aber hängt FAMOD mit „Kindeswohl und Umgangsrecht“ zusammen? FAMOD startete 2018 – also zu dem Zeitpunkt, als bereits erste Ergebnisse zu „Kindeswohl und Umgangsrecht“ erkennbar waren. Mit Veröffentlichung von FAMOD kannte die Bundesregierung an Forschungsergebnissen zu Betreuungsmodellen nur noch die FAMOD-Studie (siehe Chronik). Auf die lange erwartete Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ wurde mit keinem Wort mehr Bezug genommen.

Ins Bild passt auch, dass es wohl ein Experten-Gespräch zur Frage der gesetzlichen Regelung der Betreuungsmodelle im Bundesjustizministerium gegeben haben soll. Anwesend soll die FAMOD-Autorin Prof. Steinbach gewesen sein. Weitere Experten wie Prof. Sünderhauf oder Dr. Rücker waren nicht eingeladen. Aber Prof. Steinbach soll an dem Termin nicht als einzige Expertin teilgenommen haben. Begleitet wurde sie wohl von Frau Prof. Sabine Walper, Direktorin des Deutschen Jugendinstituts und diejenige, die auf „Empfehlung“ des Bundesfamilienministeriums mit der Fertigstellung bzw. „Modifikation“ der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht beauftragt wurde.